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Wichtige Änderungen

Wichtige Änderungen

Information über Wechsel der Finanzamtszuständigkeit
Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG) die Zuständigkeit der Finanzämter mit Wirksamkeit 1.7.2010 geändert wird.
Ab diesem Zeitpunkt ist nach § 20 AVOG bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen generell das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Steuerakte, die bisher beim Betriebsfinanzamt erfasst waren, werden daher an das neu zuständige Finanzamt abgetreten. Bei mehreren Wohnsitzen im Bereich verschiedener Finanzämter gilt das Wohnsitzfinanzamt jendes in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Steuerpflichtige überwiegend aufhält.
Bei Vorleigen eines wichtigen Grundes besteht u.a. auch die Möglichkeit einen Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeit des Betriebsfinanzamtes zu stellen.

 

Änderungen der Anspruchszinsen und Stundungszinsen

Per 13.05.2009 werden die
Basiszinsen auf 0,38 %,
Stundungszinsen auf 4,88 %
Aussetzungszinsen auf 2,38 % und
Anspruchszinsen auf 2,38 % gesenkt.